Der Energieausweis – Klarheit über die „zweite Miete“
Transparenz für Heiz- und Nebenkosten Ihrer Immobilie
Eingeführt wird der Energiepass in zwei Varianten: Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden, wird der strengere „Bedarfspass“ Pflicht. Für Gebäude mit mehr Wohnungen oder jüngeren Baujahres kann der Eigentümer dagegen zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Ausweis frei wählen. Der „Verbrauchspass" ist kostengünstiger, liefert allerdings keine Erkenntnisse darüber, was den Energieverbrauch beim untersuchten Gebäude verursacht. Die Laufzeit der Energieausweise beträgt jeweils zehn Jahre.
Laut Energiesparverordnung (EnEV 2007) müssen Vermieter bzw. Eigentümer bei jedem neu abgeschlossenen Miet- und Kaufvertrag einen Energiepass für dieses Objekt vorlegen. Hier wird schwarz auf weiß dokumentiert, in welchem Zustand sich sowohl die Gebäudehülle als auch einzelne Bauteile befinden.
Ziel der Energieeinsparverordnung soll die Verminderung der Belastung der Umwelt mit CO2 sein.
Mit dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) am 1.Oktober 2007 wird der Energieausweis für Bestandsgebäude ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, Energieausweise ab dem 1. Juli 2008 und für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 verpflichtend auszustellen. Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude gilt ab dem 1. Juli 2009. In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche muss dann ein Energieausweis gut sichtbar angebracht werden. Für Neubauten wurde der Energieausweis bereits im Jahr 2002 eingeführt. (Quelle: dena)
Unsere CO2SPARHAUS Baugutachter checken Ihr Gebäude nach unterschiedlichen Kriterien:
Erhöhte Anforderungen an die Dämmung im Dach- und Deckenbereich
Fenster mit Einfachverglasung sind nicht mehr zulässig
Dämmung von Rohrleitungen und Anlagenteilen
Wechseln von alten Heizkesseln und Einbau von Regelungstechnik, die dem
allgemeinen Stand der Technik entspricht.
Außerdem werden in dem Dokument die Heiz- und Warmwasserkosten der Immobilie transparent gemacht.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrem CO2SPARHAUS Berater - er wird gern für Sie den für Ihre Immobilie optimalen Energieausweis ausstellen.
Sanieren Sie jetzt mit staatlicher Förderung und profitieren Sie langfristig von den Vorteilen:
Wertsteigerung Ihrer Immobilie für Verkauf oder Vermietung
Beste energetische Beurteilung im Energieausweis
Transparenz über die „zweite Miete“, die Nebenkosten
Angenehmes Klima im Haus durch optimale Wärmedämmung
Energieeinsparung durch kontrollierte Wärmerückgewinnung
Geringe Heizkosten durch eine moderne Heizungsanlage
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Download:
dena-Energiepass V2

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