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Hamburg, 1.Juli 2008: Ab heute ist der Energieausweis für Altbauten Pflicht
Bisher war er unter dem Namen "Energiepass" in ähnlicher Form bekannt und freiwillig, nun wird der Energieausweis Pflicht. Zunächst nur für Gebäude bis Baujahr 1965, ab 1.Januar 2009 für alle Altbauten. Eigentümer, die ihre Wohngebäude vermieten oder verkaufen wollen, müssen den Interesssenten auf Verlangen einen Energiepass aushändigen können. Eine Ausnahme von der Regel sind Gebäude unter Denkmalschutz: Hier ist auch in Zukunft kein Energieausweis vorgeschrieben.
Aus dem Energiepass kann der Energiebedarf des Wohngebäudes in Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr abgelesen und mit anderen Gebäuden verglichen werden. Zur Einordnung dient eine Skala mit Zahlen- und Farbwerten von 0 (Passivhaus) mit dazugehörigem Farbwert "Grün" bis >400 (Sehr schlecht gedämmter Altbau) mit der Warnfarbe "Rot".
Den Energieausweis gibt es in den Varianten verbrauchsorientierter Energieausweis und bedarfsorientierter Energieausweis. Nur der bedarfsorientierte Energieausweis ermöglicht einen objektiven Vergleich verschiedener Wohngebäude, da die tatsächlichen architektonischen Gegebenheiten als Grundlage der Berechnung dienen. Beim verbrauchsorientierten Energieausweis wird der Wert aus dem Verbrauch der Gebäude heragezogen. Grundlage sind hier nicht die architektonischen Fakten, sondern etwa die Rechnung der Gaswerke. Diese verbrauchsorientierten Daten eignen sich schlecht für einen Verbrauch, weil Gewohnheiten der Bewohner wie etwa dreiwöchige Skiferien jeden Winter (Mit Heizung auf Frostschutzstufe) in den Wert mit einfließen.
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